Ressourcen und Umwelt schonen
Batterien
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus möchten wir gemäss Gesetz auf Folgendes hinweisen:
Als Endverbraucher kann jedermann Batterien und Akkus aus dem Sortiment an die Versandadresse des jeweiligen Händlers zurücksenden. Die Akkus und Batterien können auch in einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort (überall dort, wo Batterien verkauft werden) zurückgeben werden.
Gebrauchte Batterien und Akkus weisen einen hohen Anteil an wieder verwertbaren Materialien, so genannten Wertstoffen auf. Dadurch, dass sie im Recyclingprozess zurück gewonnen werden, statt in den Abfall zu gelangen, werden wichtige Ressourcen erhalten. Gleichzeitig wird die Umwelt vor schädlichen Schwermetallen wie Blei, Cadmium oder Quecksilber geschützt, die bei unsachgemässer Entsorgung in die Umwelt gelangen und die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen beeinträchtigen können.
Gebrauchte Batterien gelten in der Schweiz als Sonderabfall. Das Gesetz verpflichtet alle Konsumentinnen und Konsumenten, diese wieder an den Verkaufspunkt oder eine andere Sammelstelle zurückzubringen. Mit dem Kauf einer Batterie oder eines Akkus (einzeln oder integriert in Geräten wie Digitalkameras oder Handys) erwirbt man aber auch automatisch das Anrecht auf deren sachgerechte und kostenlose Entsorgung. Dazu dient die im Kaufpreis bereits enthaltene vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) bzw. der vorgezogene Recyclingbeitrag (VRB), die beide der Finanzierung des gesamten Recyclingprozesses dienen.
Schweizerische Vorschriften:
Anhang 2.15, Batterien und Akkus
EU-Vorschriften:
Battery Directive published on 26 September 2006
Corrigendum to Battery Directive
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Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, die die gesetzlichen Grenzwerte überschreiten, sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne sowie dem chemischen Symbol des jeweiligen Schadstoffes (z.B. "Cd" für Cadmium, "Pb" für Blei, "Hg" für Quecksilber) gekennzeichnet. |